# Datenschutz und Datenhaltung

> Schutz an der richtigen Stelle: Verschlüsselung nach Bedrohungsmodell, Testdaten ohne Personenbezug, Löschpflichten gegen Sicherungsbestände und Zugriff auf Produktivdaten.

Track: [Datenbankadministration für Sysadmins](https://physar.tech/learn/database-administration-basics)  
Kanonische Fassung: https://physar.tech/learn/database-administration-basics/data-protection-privacy  
Stand: 2026-07-30  
Interaktiver Teil: 3 Checks (nur im Browser)

## Wogegen schützt die Verschlüsselung?

### Betriebsfrage

„Die Daten sind verschlüsselt“ ist keine Aussage, solange nicht gesagt ist, **wogegen**. Jede Verschlüsselungsart schützt gegen ein bestimmtes Szenario — und gegen die anderen nicht.

### Mentales Modell

Bedrohung benennen → Schutzort wählen → Schlüsselhoheit klären → Wirkung prüfen

### Drei Schutzorte

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| Speicherverschlüsselung | Schützt gegen den physischen Verlust von Datenträgern. Gegen einen Angreifer mit gültigem Datenbankzugang wirkt sie nicht — für ihn sind die Daten entschlüsselt. |
| Transportverschlüsselung | Schützt gegen Mitlesen auf dem Netzweg. Sie sagt nichts über die Ablage aus. |
| Feldverschlüsselung | Schützt einzelne Inhalte auch vor Datenbankadministratoren — dafür sind Suche, Sortierung und Auswertung auf diesen Feldern eingeschränkt. |

### Produktivdaten außerhalb der Produktion

- Eine Kopie der Produktionsdatenbank auf einem Testsystem hat denselben Schutzbedarf wie das Original — aber selten dieselben Schutzmaßnahmen.
- Anonymisierung, die sich rückgängig machen lässt, ist Pseudonymisierung — der Personenbezug besteht rechtlich weiter.
- Wenige verbleibende Merkmale können eine Person wieder identifizierbar machen, auch wenn Name und Nummer entfernt wurden.

### Löschen und Sicherungen

Ein Löschanspruch trifft auf Sicherungsbestände, die man nicht selektiv verändern kann und soll. Der übliche Weg ist, den Löschvorgang im Produktivbestand auszuführen, die Sicherungen über ihre reguläre Aufbewahrungsfrist auslaufen zu lassen und für den Fall einer Wiederherstellung ein Verfahren zu haben, das gelöschte Daten erneut entfernt.

### Route

> **Transfer:** Die Checks behandeln die Wahl des Schutzorts, den Umgang mit Produktivdaten in Testumgebungen und das Zusammenspiel von Löschpflicht und Sicherungen.

## Quellen

- eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
- csrc.nist.gov/pubs/sp/800/53/r5/upd1/final — https://csrc.nist.gov/pubs/sp/800/53/r5/upd1/final
- postgresql.org/docs/current/continuous-archiving.html — https://www.postgresql.org/docs/current/continuous-archiving.html
